Wenn Sie eine Psychotherapie beginnen möchten, dann können Sie sich direkt an einen psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten wenden. Die Kosten der Behandlung werden sowohl von den gesetzlichen Krankenkassen als auch von vielen privaten Kassen übernommen.
Eine Therapiesitzung umfasst dabei jeweils 50 Minuten. Erst nach den 2 bis 4 Probesitzungen (Probatorik) wird dann ggf. ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt.
Kosten für Beratungen, etwa im Sinne einer Erziehungs- oder Familienberatung, Paarberatung u.ä. werden weder von den gesetzlichen noch den privaten Kassen übernommen.
Die von den gesetzlichen Krankenkassen zur Zeit anerkannten “Richtlinienverfahren” sind die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie. Für gesetzliche Versicherte ist der Zugang zur Psychotherapie genauso einfach wie der Zugang zu Ihrem Hausarzt. Nach Vorlage Ihrer Versichertenkarten können Sie sowohl Sprechstunden als auch probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen. Erst dannach stellen wir mit Ihnen einen standardisierten Antrag auf Kurzzeittherapie, der in der Regel kurzfristig von Ihrer Krankenkasse genehmigt wird. Bitte informieren Sie uns zu Behandlungsbeginn, wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre bereits ambulante Psychotherapie in Anspruch genommen haben.
Kosten für Beratungen, etwa im Sinne einer Erziehungs- oder Familienberatung, Paarberatung u.ä. werden weder von den gesetzlichen noch den privaten Kassen übernommen.
Zu jedem Erstgespräch sowie bei fortlaufender Therapie jeweils zu Beginn eines neuen Quartals muss die Versichertenkarte vorgelegt werden.
Unser Honorar richtet sich nach der offiziellen Gebührenordung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Private Krankenkassen und Beihilfen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt es jedoch davon ab, was Sie vertraglich mit Ihrer Versicherung vereinbart haben bzw. welche Regelung Ihre Behilfestelle vorgibt.
Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung bzw. Beihilfe eine Psychotherapie übernimmt. Hierzu gehört auch die Höhe der Kosten (Faktor/Satz), Anzahl der Sitzungen (pro Jahr), Umfang zusätzlicher Leistungen wie z.B. Testdiagnostik, Symptombezogene Untersuchung.
Unser Honorar richtet sich nach der offiziellen „Gebührenordung für Psychotherapeuten“ (GOP) und beläuft sich auf den 3,5-fachen Faktor. Bitte beachten Sie, dass auch das Erstgespräch kostenpflichtig ist.
Als Selbstzahler ist kein Gutachterbericht nötig und Sie sind frei in der Wahl der Frequenz der Sitzungen.
Die Behandlung erfolgt nach der offiziellen „Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium der Verteidigung“. Die Kosten werden von der Bundeswehr übernommen.
Um Soldaten nach Maßgabe des Vertrags zu behandeln, ist auch – anders als bei der Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens – kein Nachweis des Soldaten erforderlich, dass kein Vertragspsychotherapeut zur Verfügung steht.
WICHTIG: Der Soldat muss im ersten Termin dem Psychotherapeuten den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) vorlegen. Auf dieser Grundlage können die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Für die weitere Behandlung wird dann ein Antrag beim Truppenarzt gestellt.
WICHTIG: Die Bundeswehr übernimmt nur Kosten bis zum 2,2-fachen Faktor der GOP, sodass Sie in jedem Fall eine private Zuzahlung haben.