Therapieablauf in der ambulanten Psychotherapie

 Im Folgenden erfahren Sie mehr zur Psychotherapie, zum Therapieablauf und zu den Kosten.
PVZ Dr. Jonkisz Psychotherapie Therapieablauf

Die psychotherapeutische Sprechstunde

Seit 1.4.2018 ist diese Sprechstunde Pflicht für die Patienten, die eine kassenfinanzierte Psychotherapie suchen. Auch bis dahin lohnt es sich in jedem Fall, eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren. Insgesamt können Sie drei psychotherapeutische Sprechstunden zu je 50 Minuten oder sechs Sprechstunden zu je 25 Minuten in Ansprech nehmen. Voraussetzung für eine weiter gehende Behandlung ist zumindest eine Sprechstunden von 50 Minuten Dauer.

Die ersten Gesprächstermine / Probatorische Sitzungen

Im Anschluss können Sie zwei bis vier Probesitzungen, die so genannten probatorischen Sitzungen, in Anspruch zu nehmen – diese können Sie auch bei unterschiedlichen Therapeuten durchführen. Während der ersten Sitzungen gilt es gemeinsam festzustellen, ob eine Therapie notwendig ist und ebenso, ob die angebotene Therapieform für Sie geeignet ist. Nicht zuletzt sollten beide Seiten während der ersten Sitzungen auch für sich herausfinden, ob eine gute vertrauensvolle und damit Erfolg versprechende Zusammenarbeit zwischen Ihnen möglich ist.

Im Erstgespräch bzw. der psychotherpeutischen Sprechstunde fragen wir Sie, welches der Anlass zur Therapie ist und sammeln Hinweise zur Behandlungsdiagnose. Ebenso werden wir Ihre Erwartungen und Ziele sowie die von Ihnen bereits unternommenen Bewältigungsversuche erfragen. Meist weiß ein Ratsuchender sehr genau, was nicht mehr sein soll und welche Beschwerden da sind, dafür weniger genau, wie der Zielzustand aussieht – wie es sein könnte, wenn eine Therapie erfolgreich abgeschlossen ist.

In weiteren Sitzungen führen wir eine eingehende Diagnostik mittels wissenschaftlich fundierter Tests und Fragebögen durch. Auch fragen wir Sie nach dem biografischen Hintergrund der Entstehung Ihrer Symptome. Aus all den gewonnenen Informationen erstellen wir mit Ihnen zusammen ein auf Sie zugeschnittenes Modell Ihrer Beschwerden und schlage  Ihnen notwendige Behandlungsschritte vor. Dabei kann es sich um eine Einzeltherapie, Gruppentherapie oder der Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie handeln.

 

Einzeltherapie

Erst nach den probatorischen Sitzungen werden wir für Sie einen Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse stellen. In Abstimmung mit Ihnen wird es sich um einen Antrag auf eine Kurzzeit- (mit bis zu 24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (mit bis zu 80 Sitzungen) handeln. In aller Regel werden die Stundenkontingente entsprechend meinem Antrag bewilligt.

Eine Therapiesitzung dauert jeweils 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich statt. Bei Bedarf können bis zu drei Sitzungen in der Woche stattfinden, z.B. wenn Sie in eine Krise geraten. Gegen Ende der Behandlung verlängern wir die Sitzungsintervalle auf einmal pro zwei, drei oder vier Woche. Ihr Befinden ist hierfür ausschlaggebend.

 

Gruppenpsychotherapie

Therapie in der Gruppe wird unter anderem bei Depressionen und Burnout, bei Ängsten, Persönlichkeitsstörungen wie Borderline und Abhängigkeitserkrankungen angewandt. Gruppentherapie ist bei ganz unterschiedlichen Gruppengrößen wirksam. Im PVZ bieten wir Gruppentherapien als Kombinationstherapie mit Einzel- und Gruppenstunden an. Die Gruppen sind zwischen 3 und 9 Teilnehmern groß.

Der große Nutzen von Gruppentherapien bei einer Vielzahl psychischer Erkrankungen wurde vielfach wissenschaftlich und empirisch belegt. Daher wird die Gruppentherapie intensiv von den Krankenkassen gefördert. Der Bundestag hat 2019 entschieden, dass der Zugang zu Gruppentherapie wesentlich erleichtert wird. Es ist für unsere Patienten inzwischen sehr einfach, an einer langfristigen Gruppentherapie teilzunehmen.

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Kosten der Therapie

Wenn Sie eine Psychotherapie beginnen möchten, dann können Sie sich direkt an einen psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten wenden. Die Kosten der Behandlung werden sowohl von den gesetzlichen Krankenkassen als auch von vielen privaten Kassen übernommen.

Eine Therapiesitzung umfasst dabei jeweils 50 Minuten. Erst nach den 2 bis 4 Probesitzungen (Probatorik) wird dann ggf. ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt.

Kosten für Beratungen, etwa im Sinne einer Erziehungs- oder Familienberatung, Paarberatung u.ä. werden weder von den gesetzlichen noch den privaten Kassen übernommen.

Psychotherapie für Gesetzlich Versicherte

Die von den gesetzlichen Krankenkassen zur Zeit anerkannten “Richtlinienverfahren” sind die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie. Für gesetzliche Versicherte ist der Zugang zur Psychotherapie genauso einfach wie der Zugang zu Ihrem Hausarzt. Nach Vorlage Ihrer Versichertenkarten können Sie sowohl Sprechstunden als auch probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen. Erst dannach stellen wir mit Ihnen einen standardisierten Antrag auf Kurzzeittherapie, der in der Regel kurzfristig von Ihrer Krankenkasse genehmigt wird. Bitte informieren Sie uns zu Behandlungsbeginn, wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre bereits ambulante Psychotherapie in Anspruch genommen haben.

Kosten für Beratungen, etwa im Sinne einer Erziehungs- oder Familienberatung, Paarberatung u.ä. werden weder von den gesetzlichen noch den privaten Kassen übernommen.

Zu jedem Erstgespräch sowie bei fortlaufender Therapie jeweils zu Beginn eines neuen Quartals muss die Versichertenkarte vorgelegt werden.

Psychotherapie für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Unser Honorar richtet sich nach der offiziellen Gebührenordung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Private Krankenkassen und Beihilfen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt es jedoch davon ab, was Sie vertraglich mit Ihrer Versicherung vereinbart haben bzw. welche Regelung Ihre Behilfestelle vorgibt.

Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung bzw. Beihilfe eine Psychotherapie übernimmt. Hierzu gehört auch die Höhe der Kosten (Faktor/Satz), Anzahl der Sitzungen (pro Jahr), Umfang zusätzlicher Leistungen wie z.B. Testdiagnostik, Symptombezogene Untersuchung.

Psychotherapie für SELBSTZAHLER

Unser Honorar richtet sich nach der offiziellen “Gebührenordung für Psychotherapeuten” (GOP) und beläuft sich auf den 3,5-fachen Faktor. Bitte beachten Sie, dass auch das Erstgespräch kostenpflichtig ist.

Als Selbstzahler ist kein Gutachterbericht nötig und Sie sind frei in der Wahl der Frequenz der Sitzungen.

Soldaten der Bundeswehr

Die Behandlung erfolgt nach der offiziellen “Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium der Verteidigung”. Die Kosten werden von der Bundeswehr übernommen.

Um Soldaten nach Maßgabe des Vertrags zu behandeln, ist auch – anders als bei der Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens – kein Nachweis des Soldaten erforderlich, dass kein Vertragspsychotherapeut zur Verfügung steht.
WICHTIG: Der Soldat muss im ersten Termin dem Psychotherapeuten den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) vorlegen. Auf dieser Grundlage können die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Für die weitere Behandlung wird dann ein Antrag beim Truppenarzt gestellt.

WICHTIG: Die Bundeswehr übernimmt nur Kosten bis zum 2,2-fachen Faktor der GOP, sodass Sie in jedem Fall eine private Zuzahlung haben.

Therapieende

Beim Beende der Psychotherapie ist das Erreichen Ihrer Ziele und die Besserung Ihres psychisches und physisches Wohlbefindens ausschlaggebend. Der von der Krankenkasse bewilligte Stundenkontingent muss von uns nicht ausgeschöpft werden. Auch können wir bei Bedarf nach einer neuen Antragsstellung die Behandlung bis auch 80 Sitzungen verlängern.

stationäre oder teilstationäre Behandlung

Je nach schwere Ihrer Symptomatik ist nach dem Erstgespräch oder während der laufenden Behandlung eine Einweisung bzw. Überweisung in eine stationäre oder teilstationäre Behandlung sinnvoll oder erforderlich. Im PVZ Dr. Jonkisz erhalten Sie die notwendigen Unterlagen für eine erforderliche Einweisung. Wenn Sie sich für eine teilstationäre Behandlung entscheiden oder interessieren, bietet die Linden Tagesklinik im gleichen Gebäude eine weiterführende Behandlung an. Informationen dazu finden Sie hier: Linden Tagesklinik.